Firmenfitness

Fit for Job!

Immer größer werdende Anforderungen und Termindruck machen einen gesunden Lebensstil oft nicht möglich.

Lange Arbeitszeiten und ein großes Arbeitspensum steigern die psychische Arbeitsanforderung.

Wir kommen wie gerufen…

Unterschiedliche Unternehmensprofile machen eine individuelle Planung einer Firmenfitness notwendig. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Konzepterstellung.

Bei vielen Unternehmen ist die Durchführung von Gesundheitstagen ein geeignetes Mittel zur Feststellung der Nachfrage durch die Mitarbeiter. Die anschließende Auswertung hilft den tatsächlichen Bedarf einer Firmenfitnessmaßnahme zu Bewerten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gern.

Ein Ausgleich zu dieser Belastung durch körperliche Aktivität ist für viele Arbeitnehmer neben den familiären Verpflichtungen nur schwer umsetzbar.

Die Folgen körperlicher Inaktivität machen sich vorwiegend am Muskel-Skelett-System bemerkbar und so wird zum Beispiel eine Fehlhaltung oft viel zu spät erkannt. Meist erst dann, wenn bereits erste Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen vorhanden sind, welche zu noch weniger Bewegung oder körperlicher Aktivität führen.

Ein Firmenfitness-Konzept bietet Ihnen und Ihren Mitarbeitern die beste Möglichkeit diesen Teufelskreis zu durchbrechen und so spürbar die Krankheitsausfalltage Ihrer Mitarbeiter zu reduzieren.

Die Vorteile der Firmenfitness mit Active Body liegen auf der Hand.

Begeistern Sie Ihre Kollegen!

Wenn Menschen von Ihren Absichten erzählen, mit einem Sportprogramm zu beginnen, kommt am Ende doch die vermeintliche Erkenntnis, eigentlich gar keine Zeit dafür zu haben. Schließlich hat ein Arbeitstag ca. acht Stunden und mit Anfahrt und Rückfahrt ist ein Großteil der Arbeitnehmer zehn Stunden unterwegs. Neben Besorgungen für den Alltag und durchschnittlich sieben bis acht Stunden Schlaf bleibt oft nicht viel Zeit für ein Sportprogramm.

Firmenfitness mit Active Body hilft Ihnen ein wenig Zeit zu sparen und kommt in Ihre Firma. Alles was Sie benötigen ist die Zusage des Chefs und ein paar gleichgesinnte Kollegen. Sollte Ihr Chef kein Firmenfitnessprogramm unterstützen, bestehen verschiedenste Rabattmöglichkeiten, bei einer Mitgliedschaft in unserem Studio. Auf Anfrage erhalten Sie ein Angebot für sich und Ihre Kollegen.

Die folgenden Punkte sollten Ihre Kollegen motivieren:

  • Es entstehen keine / geringe Kosten, da der Arbeitgeber alles oder einen Teil der Kosten übernimmt, sofern der Chef das Projekt unterstützt
  • Gemeinsames Training macht Spaß fördert die Teambildunghmen
  • Ein Trainer kommt in die Firma und kann gezielt auf individuelle Beschwerden oder Arbeitsplatzbelastungen eingehen.
  • Größere Arbeitszufriedenheit bei den Mitarbeitern
  • Imageverbesserung für Ihr Unternehmen
  • Senkung betrieblicher Fehlzeiten
  • Gesteigerte Produktivität des Unternehmen

 

UND DAS WICHTIGSTE …
Minimierung der gesundheitlichen Belastung Ihrer Mitarbeiter

Nur noch den Chef für eine Firmenfitnessmaßnahme begeistern

Sie haben es nun geschafft einige Kollegen zu begeistern und wollen Ihr Anliegen beim Chef vortragen. Das Entscheidende für Ihren Chef ist das Gesamtbild über die Kosten-Nutzen-Relation. Eine Liste aller interessierten Kollegen mit einem konkreten Vorschlag wann und wo die Trainingseinheiten durchgeführt w erden können, sowie Informationen über die Trainingsart sind erste wichtige Schritte zu einem JA vom Chef für die Firmenfitness. Überzeugen Sie mit Vorteilen einer Firmenfitnessmaßnahme für das Unternehmen:

Die folgenden Punkte sollten Ihre Kollegen motivieren:

  • Senkung der Krankheitsausfalltage
  • Mitarbeiterzufriedenheit und hierdurch gesteigerte Produktivität
  • Gesundheitsbewusstes Verhalten verringert gesundheitliche Beschwerden.
  • Mehr Leistungsbereitschaft, verbessertes Betriebsklima und Imagegewinn für die Firma
  • Steuerlicher Vorteil und Bezuschussung durch die Krankenkasse

 

BEFREIUNG VON DER EINKOMMENSSTEUER NACH §3 NR. 34 ESTGB:
500 € können pro Jahr pro Mitarbeiter für gesundheitsfördernde Maßnahmen gemäß den Anforderungen § 20 SGB V Abs. 1 und 2 von der Einkommenssteuer befreit werden.